Rückfurung verstobener Simbabwer

Die folgenden Dokumente werden für die Rückführung der Überreste des Verstorbenen benötigt:

  • Reisepass des verstorbenen Simbabwer. (In extrem Fällen, bei der der Reisepass nicht verfügbar ist, muss der nationale Ausweis oder die Geburtsurkunde bereitgestellt werden). Die Botschaft muss die Sachlage nach dem Verbleib des Passes bekannt geben.
  • Sterbeurkunde von dem Ausfuhrland.
  • Zertifikat der infektiösen und nicht infektiösen Krankheiten
  • Kein Widerspruchsschreiben vom Ausfuhrland wo der verstorbene starb.
  • Zertifikat der Einbalsamierung vom Bestatter vom Ausfuhrland.
  • Kein Widerspruchsschreiben von dem simbabwischen Gesundheitsministerium für die Einfuhr des Körpers aus gesundheitlichen Gründen. Zum Beispiel, Simbabwes Gesundheitsministerium muss den Grund der Todesursache wissen, damit eine ordnungsgemäße Behandlung des Körpers vorgenommen werden kann.

N.B.

Erforderliche Unterlagen des Verstorbenen müssen dem Außenministerium gesendet werden (per Fax), von denen Kopien gemacht werden. Diese ermöglicht dem Außenministerium Aufzeichnungen der ins Land gebrachte Leichen zu haben.